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Stand seid 01.06.2011

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Einbau von genormten Baufertigteilen

Die handwerksähnlichen Gewerbetreibenden montieren im Rahmen dieses Gewerbebereichs genormte Fenster, Türen und Zargen aus Holz, Kunststoffen, Metall oder Nichteisenmetallen u.s.w.  Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte sind diese Montagetätigkeiten unwesentliche Teiltätigkeiten aus den Berufsbildern des Metallbauerhandwerks, des Tischlerhandwerks oder Glaserhandwerks u.s.w. Diese Einbautätigkeiten von genormten Baufertigteilen hat der Gesetzgeber in die Anlage B zur Handwerksordnung aufgenommen.
Die genormten Baufertigteile werden in handwerksähnlicher Betriebsweise in Gebäuden montiert. Die Gewerbetreibenden treten häufig auch als Nachunternehmer auf.

In diesem Zusammenhang bleibt darauf hinzuweisen, dass eine Anmeldung in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe nicht als Umgehung für vollhandwerkliche Tätigkeiten, die zur Eintragung in die Handwerksrolle eine Meisterprüfung oder einen vergleichbaren Nachweis voraussetzen, genutzt werden darf. Der Inhaber eines handwerksähnlichen Gewerbes ist nicht berechtigt, vollhandwerkliche Tätigkeiten selbständig oder als Subunternehmer gewerblich anzubieten und auszuführen oder auch dafür zu werben.

Ein Montagebetrieb (auch: Montageunternehmen, Montagefirma) ist ein Unternehmen, das sich auf die Montierung bzw. den Zusammenbau von vorgefertigten Bauteilen spezialisiert hat. Als weiterverarbeitende Betriebe gehören Montagefirmen zum Sekundärsektor der Wirtschaft.

Die Tätigkeit kann - je nach Branche und Endprodukt - in der Montagehalle erfolgen, direkt beim Auftraggeber bzw. der Kundschaft (etwa bei einer Baustelle) oder im Freien.

Montagebetriebe sind u. a. in folgenden Aufgabenbereichen tätig:

  • Maschinen- und Anlagenbau, Automobilindustrie
  • Bauwesen (Tief- und Hochbau, Dächer, Hallen, Brandschutz ...)
  • Innenausbau (Böden, Installationen, Heizung, Fenster und Türen, Wandverkleidung, Regale usw.)
  • Holz- und Möbelbau, Tischlerei, Accessoires, Spielzeug ...
  • Terrassendächer und Überdachungen
  • Wintergärten, Wintergartenbeschattungen
  • Markisen
  • Garagen- & Industrietore
  • Rollläden
  • Aufstellen von Fertigeinbauküchen
  • Einbau von Dachfenstern, soweit kein Eingriff in die Dachkonstruktion notwendig ist
  • Aufbau von Systemmesseständen
  • Innenausbau
  • Trockenausbau
  • Reparaturen
  • Beratung
  • Planung

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